1 Ergebnis.

Der «gemeinsame Zweck» im Sinne des Kartellrechts
Das Kartellverbot im deutschen Kartellrecht befindet sich in einem Spannungsfeld zwischen extensiver Rechtsprechung, geplanten Novellierungen und einer 1992 gebotenen Anpassung an das europäische Kartellrecht. Der Anwendungsbereich des 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - des «Grundgesetzes der freien Marktwirtschaft» - wird dabei sukzessive durch die Rechtspraxis erweitert. Das Tatbestandsmerkmal des 1 GWB «zu einem gemeinsamen Zweck» ist regelmäßig das entscheidende ...

74,00 CHF